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Du überlegst, ein Kleingewerbe anzumelden, um nebenbei ein bisschen Geld zu verdienen? Vielleicht willst du dein Hobby zum Nebenverdienst machen oder einfach ausprobieren, ob deine Geschäftsidee funktioniert. Viele starten genau so – mit einem kleinen Schritt in die Selbstständigkeit, ganz ohne großes Risiko.
Doch schnell tauchen Fragen auf: Wo meldet man das Gewerbe eigentlich an? Welche Kosten kommen auf dich zu, und was hat es mit der Steuer auf sich? Wenn du das erste Mal damit zu tun hast, wirkt das Ganze oft komplizierter, als es wirklich ist.
In diesem Artikel erfährst du ganz einfach erklärt, was du beachten musst, welche Pflichten du hast und wie du Schritt für Schritt dein eigenes Kleingewerbe anmeldest – ohne Stress und bürokratisches Chaos.
Was ist ein Kleingewerbe? – Definition und rechtliche Grundlagen

Ein Kleingewerbe ist im Grunde ein ganz normales Gewerbe, nur im kleineren Rahmen. Es richtet sich an alle, die nebenbei selbstständig arbeiten möchten, ohne gleich ein großes Unternehmen zu gründen. Wichtig ist: Der Begriff „Kleingewerbe“ taucht im Gesetz nicht direkt auf – er leitet sich aus dem Handelsrecht ab.
Wenn dein Betrieb klein bleibt und du keine kaufmännischen Strukturen wie Buchführung oder Bilanzierung brauchst, giltst du automatisch als Kleingewerbetreibender. Du musst dich also nicht ins Handelsregister eintragen lassen und kannst die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen.
Rechtlich gesehen giltst du mit der Anmeldung deines Gewerbes als Unternehmer. Das bedeutet, du trägst Verantwortung für deine Einnahmen, Ausgaben und die steuerliche Meldung beim Finanzamt. Es ist also kein Hobby mehr, sondern eine offizielle gewerbliche Tätigkeit – auch wenn du nur ein paar Stunden im Monat arbeitest.
Wann lohnt es sich, ein Kleingewerbe anzumelden?
Ein Kleingewerbe lohnt sich immer dann, wenn du regelmäßig Geld mit einer Tätigkeit verdienst oder dies planst. Typische Beispiele sind der Verkauf von selbstgemachten Produkten, Dienstleistungen im IT- oder Kreativbereich oder kleine Online-Shops.
Entscheidend ist, dass du mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitest. Sobald du Einnahmen erzielst, die über ein gelegentliches Hobby hinausgehen, bist du verpflichtet, dein Gewerbe anzumelden. Ein Kleingewerbe ist dafür ideal, weil du damit sehr flexibel bleibst und die bürokratischen Hürden gering sind.
Gerade für Nebenjobs neben dem Hauptberuf, dem Studium oder der Rente bietet sich diese Form an. Du brauchst keine hohen Startkosten und kannst langsam wachsen. Gleichzeitig bleibst du unabhängig – du bestimmst selbst, wann und wie viel du arbeitest.
Kurz gesagt: Wenn du deine Idee ausprobieren willst, ohne gleich alles auf eine Karte zu setzen, ist das Kleingewerbe die beste Wahl.
Kleingewerbe anmelden: So läuft die Anmeldung Schritt für Schritt ab
Die Anmeldung deines Kleingewerbes ist einfacher, als viele denken. Hier der typische Ablauf:
- Gewerbeamt aufsuchen: Zuständig ist das Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. In vielen Orten kannst du die Anmeldung auch online erledigen.
- Formular ausfüllen: Du gibst an, was du genau machen willst – also z. B. „IT-Dienstleistungen“ oder „Verkauf handgefertigter Produkte“.
- Gebühr bezahlen: Die Kosten liegen meist zwischen 15 und 60 Euro, je nach Kommune.
- Bestätigung erhalten: Du bekommst eine Gewerbeanmeldung, die du für weitere Schritte brauchst.
- Finanzamt meldet sich: Kurz nach der Anmeldung erhältst du Post vom Finanzamt mit dem steuerlichen Erfassungsbogen.
Halte deinen Personalausweis, ggf. Genehmigungen (z. B. bei Handwerksberufen) und eine genaue Tätigkeitsbeschreibung bereit. Schon nach wenigen Tagen ist dein Gewerbe offiziell angemeldet – und du darfst Rechnungen schreiben.
Kosten, Pflichten und Formalitäten bei der Gewerbeanmeldung

Auch wenn ein Kleingewerbe einfach zu starten ist, solltest du die anfallenden Kosten und Pflichten kennen.
Typische Kosten:
- Gewerbeanmeldung: 15 – 60 Euro
- Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer: meist ein kleiner Jahresbeitrag
- Steuerliche Beratung (optional): wenn du Unterstützung brauchst
Nach der Anmeldung bist du verpflichtet, deine Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren. Du musst jährlich eine Steuererklärung abgeben und ggf. eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) einreichen.
Außerdem gilt: Auch Kleingewerbetreibende brauchen ein separates Geschäftskonto, um private und geschäftliche Finanzen zu trennen. Das macht vieles übersichtlicher – besonders bei der Steuer.
Die formellen Anforderungen sind also überschaubar, aber du solltest sie ernst nehmen. Wer sauber arbeitet, vermeidet Ärger mit Finanzamt oder Behörden.
Steuern im Kleingewerbe: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Sobald du ein Kleingewerbe betreibst, spielst du steuerlich mit. Die wichtigsten Steuerarten sind:
- Einkommensteuer: Dein Gewinn wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
- Umsatzsteuer: Du kannst beim Finanzamt wählen, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt und Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreibst oder ob du freiwillig Umsatzsteuer erhebst, um Vorsteuer abziehen zu können.
- Gewerbesteuer: Wird erst ab einem Gewinn von über 24.500 Euro pro Jahr fällig.
Für viele lohnt sich die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Sie gilt, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibt. Dann musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen – sparst also Bürokratie.
Aber Achtung: Als Kleinunternehmer kannst du auch keine Vorsteuer abziehen. Wer viele Ausgaben hat, sollte daher prüfen, ob die Regelung wirklich passt.
Ein kurzer Rat: Notiere dir von Anfang an alle Einnahmen und Ausgaben. So behältst du den Überblick und erleichterst die Steuererklärung enorm.
Versicherungen und Sozialabgaben: Was du beachten solltest
Viele Kleingewerbetreibende vergessen anfangs, dass sie selbst für ihre Absicherung sorgen müssen. Zwar besteht keine generelle Pflicht zur Sozialversicherung, doch in manchen Fällen lohnt sie sich.
Wichtige Punkte:
- Krankenversicherung: Wenn du bereits angestellt bist, bleibst du meist in deiner gesetzlichen Versicherung. Melde dein Nebengewerbe aber sicherheitshalber dort an.
- Rentenversicherung: Freiwillig möglich, aber in einigen Branchen (z. B. Handwerk, Lehrer, Künstler) sogar Pflicht.
- Berufshaftpflicht: Sinnvoll, wenn du Dienstleistungen anbietest oder mit Kundendaten arbeitest.
Wenn du hauptberuflich selbstständig bist, musst du dich komplett selbst versichern – inklusive Kranken- und Pflegeversicherung.
Für Nebenerwerb gilt meist: Du bleibst abgesichert wie bisher, solltest aber alle Änderungen melden. So vermeidest du Nachzahlungen oder unnötigen Ärger mit der Krankenkasse.
Buchführung und Rechnungsstellung im Kleingewerbe – einfach erklärt

Auch ein Kleingewerbe braucht Ordnung in den Finanzen. Zum Glück ist das viel einfacher, als es klingt.
Statt einer doppelten Buchführung genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dabei notierst du alle Einnahmen und Ausgaben – am besten in einer einfachen Tabellenkalkulation oder Buchhaltungssoftware.
Wichtige Regeln für Rechnungen:
- Vollständiger Name und Anschrift
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
- Rechnungsdatum und fortlaufende Nummer
- Genaue Leistungsbeschreibung
- Nettobetrag, Umsatzsteuer (falls fällig) und Gesamtbetrag
Bewahre alle Belege mindestens zehn Jahre auf. So bist du bei Nachfragen vom Finanzamt auf der sicheren Seite.
Tipp: Wer regelmäßig arbeitet, sollte digitale Buchhaltungsprogramme nutzen. Sie sparen Zeit und verhindern Fehler – gerade, wenn du viele kleine Aufträge hast.
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Nebenjob und Kleingewerbe: Was ist erlaubt und wann brauchst du eine Genehmigung?
Wenn du bereits angestellt bist, darfst du grundsätzlich ein Kleingewerbe betreiben – allerdings mit ein paar Regeln.
Dein Arbeitgeber muss informiert werden, wenn dein Nebenjob die Arbeitszeit oder Interessen des Unternehmens berühren könnte. Viele Arbeitsverträge enthalten entsprechende Klauseln. Es geht vor allem darum, Interessenkonflikte zu vermeiden.
Verboten ist ein Nebengewerbe nur, wenn:
- du im gleichen Marktsegment wie dein Arbeitgeber tätig bist,
- deine Arbeitsleistung im Hauptjob darunter leidet oder
- du gegen gesetzliche Ruhezeiten verstößt.
Für Beamte, Studierende oder Rentner gelten eigene Vorschriften – meist musst du dein Vorhaben ebenfalls melden.
Wenn du dich an diese Regeln hältst, steht deiner Selbstständigkeit nichts im Weg. Du darfst dein Einkommen frei gestalten, solange dein Hauptberuf nicht beeinträchtigt wird.
Typische Fehler bei der Anmeldung vermeiden: Diese Punkte übersehen viele
Viele Kleingewerbetreibende stolpern anfangs über vermeidbare Fehler. Hier die häufigsten:
- Unklare Tätigkeitsbeschreibung: Zu vage Angaben im Formular führen oft zu Rückfragen.
- Falsche Einschätzung der Umsätze: Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, plane realistisch.
- Private und geschäftliche Finanzen mischen: Das sorgt später für Chaos in der Buchhaltung.
- Keine Belege sammeln: Jeder Beleg zählt – auch kleine Beträge.
- Versicherungen ignorieren: Ohne Schutz kann ein Schaden teuer werden.
Ein weiterer Punkt: Viele melden ihr Gewerbe zu spät an. Sobald du regelmäßig Einnahmen erzielst, bist du dazu verpflichtet – auch wenn du nur geringe Beträge verdienst.
Mit etwas Vorbereitung kannst du all diese Fehler vermeiden und von Anfang an rechtssicher durchstarten.
Kleingewerbe abmelden oder erweitern: So gehst du richtig vor
Manchmal ändert sich die Situation – du möchtest dein Gewerbe aufgeben oder erweitern. Beides ist unkompliziert.
Abmeldung:
- Zuständig ist wieder das Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde.
- Du gibst den Grund an (z. B. Aufgabe oder Wechsel in die Haupttätigkeit).
- Eine Gebühr fällt meist nicht oder nur gering an.
Erweiterung:
Wenn du neue Tätigkeiten aufnehmen willst, musst du das beim Gewerbeamt melden. Eine kurze formlos Ergänzung genügt – etwa: „Erweiterung um Onlinehandel“.
Vergiss nicht, auch das Finanzamt zu informieren, falls sich dein Umsatz oder Tätigkeitsbereich ändert.
So bleibst du offiziell auf dem neuesten Stand und vermeidest spätere Probleme mit Behörden oder Kunden.
Fazit: Mit deinem Kleingewerbe den ersten Schritt in die Selbstständigkeit wagen
Ein Kleingewerbe anzumelden ist oft der einfachste und zugleich spannendste Weg, um eigene Ideen in die Tat umzusetzen. Du brauchst weder viel Startkapital noch komplizierte Strukturen – nur den Mut, loszulegen. Viele erfolgreiche Unternehmer haben genau so begonnen: mit einem kleinen Nebenprojekt, das langsam gewachsen ist.
Natürlich kommen mit der Selbstständigkeit auch neue Aufgaben auf dich zu – Steuern, Buchführung und Verantwortung. Aber genau darin liegt auch die Chance, Neues zu lernen und dich persönlich weiterzuentwickeln.
Wenn du also schon länger mit einer Idee spielst, probier es aus. Teste, was funktioniert, und entwickle dein Vorhaben Schritt für Schritt weiter. Mit einem klaren Plan und etwas Geduld kannst du dein Kleingewerbe zu einer echten Einkommensquelle machen – und vielleicht sogar mehr daraus wachsen lassen, als du dir jetzt vorstellen kannst.
FAQ – Häufige Fragen und Antworten
Hier habe ich noch Antworten auf häufige Fragen zu diesem Thema zusammengestellt:
Kann ich ein Kleingewerbe auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft anmelden?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn du in Deutschland lebst und eine gültige Aufenthaltserlaubnis hast, darfst du auch ein Kleingewerbe anmelden. Wichtig ist, dass deine Aufenthaltserlaubnis die selbstständige Tätigkeit ausdrücklich erlaubt. Diese Information findest du im entsprechenden Dokument oder erhältst sie bei deiner Ausländerbehörde.
Muss ich für mein Kleingewerbe ein separates Bankkonto eröffnen?
Rein rechtlich musst du kein extra Konto haben, aber es ist dringend zu empfehlen. Wenn du private und geschäftliche Finanzen trennst, behältst du den Überblick über Einnahmen und Ausgaben. Außerdem erleichtert ein separates Konto die Buchhaltung und die Steuererklärung erheblich.
Darf ich Werbung für mein Kleingewerbe machen?
Ja, selbstverständlich! Du darfst dein Kleingewerbe genauso bewerben wie jedes andere Unternehmen – etwa über eine Website, Social Media oder Flyer. Achte nur darauf, dass deine Angaben korrekt sind (z. B. Impressumspflicht auf deiner Website) und du keine irreführende Werbung betreibst.
Kann ich mehrere Tätigkeiten unter einem Kleingewerbe ausüben?
Ja, du kannst mehrere Tätigkeiten anmelden, solange sie zueinander passen und im Formular beim Gewerbeamt entsprechend aufgeführt werden. Falls du später etwas ergänzen willst, kannst du dein Gewerbe problemlos erweitern. Wichtig ist, dass das Finanzamt über alle Geschäftsfelder informiert ist.
Wie viel darf ich im Kleingewerbe verdienen, ohne Steuern zu zahlen?
Es gibt keine feste Grenze für „steuerfreies“ Einkommen. Maßgeblich ist dein persönlicher Steuerfreibetrag, der aktuell bei rund 12.096 Euro (Stand 2025) liegt. Bleibst du mit deinem Gesamtjahreseinkommen darunter, fällt keine Einkommensteuer an. Umsatzsteuerpflicht besteht unabhängig davon erst oberhalb der Kleinunternehmergrenze.