Rechtsschutzversicherung
Freitag, 25. Juli 2008 | Autor: Dirk Löbe
Es gibt viele Situationen, in denen es notwendig ist, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Ob es sich hierbei um Nachbarschaftsstreitigkeiten, einen Verkehrsunfall oder einen Streit mit dem Chef handelt, in allen Fällen liegen die Kosten für einen Rechtsstreit sehr hoch. Viele Menschen verzichten aufgrund der Kosten daher sogar auf ihr Recht.
Doch dies muss nicht sein, Abhilfe bietet die Rechtsschutzversicherung. Diese Versicherung wird als Individualversicherung abgeschlossen und übernimmt die Kosten für einen Rechtsstreit. Hierunter fallen sowohl die Kosten des Anwalts als auch Gerichts- und sogar Zeugenkosten. Allerdings tritt die Rechtsschutzversicherung nicht grundsätzlich für alle Rechtsstreitigkeiten ein, sondern nur für die jeweils vom Versicherten bestimmten Rechtsgebiete.
So ist es möglich, die Versicherung den individuellen Lebensbedingungen anzupassen. Je nach Wunsch kann die Rechtsschutzversicherung das Verkehrsrecht, das Mietrecht, das Arbeitsrecht oder das Privatrecht einschließen. Auch der Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige ist ein möglicher Baustein. Die Preise für die Versicherung richten sich dann natürlich auch nach dem gewählten Umfang. Einige Versicherungen bieten sogar Komplettpakete, deren Preise deutliche Vorteile aufweisen.
In den meisten Fällen ist die Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150-250 Euro pro Rechtsfall ausgestattet. Dieser Betrag gibt an, wie viel der Versicherte selbst bezahlen muss. Je höher die Selbstbeteiligung vereinbart wird, desto günstiger ist natürlich der jährliche Beitrag für die Versicherung.
Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt sollte zudem beachten, dass diese nicht sofort nutzbar ist, sondern dass für die meisten Rechtsgebiete eine Wartezeit von drei Monaten eingehalten werden muss. So soll verhindert werden, dass die Versicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn bereits ein Rechtsstreit droht oder gar bereits akut ist.
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