Die Vollkaskoversicherung
Dienstag, 8. Juli 2008 | Autor: Dirk Löbe
Die Vollkaskoversicherung ist eine Absicherungskomponente aus dem Bereich der KFZ-Versicherungen, die in Ergänzung zu der Pflichtversicherung “KFZ-Haftpflichtversicherung” abgeschlossen werden kann.
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Vollkaskoversicherung eine Weiterentwicklung der Teilkaskoversicherung darstellt, also auch Schäden abdeckt, die in der Teilkaskoversicherung nicht abgesichert sind, jedoch alle Teilkaskoschäden beinhaltet.
Zu den auch im Rahmen der Vollkasko abgesicherten Teilkaskoschäden gehören:
- Schädigungen des Fahrzeugs durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Verpuffung
- Diebstahl des gesamten Fahrzeuges oder von Interieur nach einem Einbruch
- Raub des KFZ
- Direkte, unmittelbare Einwirkungen von Naturgewalten, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder auch Vulkanausbruch oder Erbeben
- Schäden, die durch Zusammenstöße mit Haarwild verursacht werden, wobei die Frage, welches Tier als Haarwild gilt und welches nicht, durch das BJagdG ( Bundes Jagdgesetz) geregelt wird
- Glasbruch-Schäden
- Schmorschäden an der Verkabelung des Fahrzeugs sowie Folgeschäden hiervon
- Marderbisse und Folgeschäden hiervon
Bei den Schäden aufgrund von Naturgewalten gilt es zu beachten, dass Schäden durch direkt Einwirkungen durchaus versichert sind (zum Beispiel ein Dachziegel der auf das Auto geweht wird oder ein Baum der durch einen Sturz auf das Auto fällt), Schäden die durch ein geändertes Fahrverhalten des Fahrers verursacht werden, sind aber grundsätzlich ausgeschlossen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Fahrer nicht angepasst fährt (zum Beispiel bei Regen) und dann von der Straße abkommt und gegen einen Baum fährt.
Zusätzlich zu diesen inkludierten Teilkaskoschäden sichert die Vollkaskoschäden aber noch folgende Schadenereignisse ab:
- Schäden des Vandalismus, also alle mutwilligen Zerstörungen des Fahrzeugs oder von Teilen davon
- Schäden durch Unfälle, wobei es grundsätzlich egal ist, ob die Schäden durch selbst verschuldete Unfälle oder durch Unfälle, deren Verursacher nicht mehr gefunden werden kann (Fahrerflucht), oder durch die Tatsache, dass der Unfallgegner zahlungsunfähig oder nicht haftbar zu machen ist, verursacht werden.
Da bei der Vollkaskoversicherung eine Anrechnung des Schadenfreiheitsrabattes gibt, ist sie in vielen Fällen nur unwesentlich teurer als die beinhaltete Teilkaskoversicherung alleine.
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Tags: KFZ-Haftpflichtversicherung, KFZ-Versicherungen, Versicherung, Vollkasko, Vollkaskoversicherung
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