Home

Die Teilkaskoversicherung

Montag, 7. Juli 2008 | Autor:

Bei der Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Absicherung aus dem Bereich der KFZ Versicherungen, die in Ergänzung zur KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann, im Gegensatz zu eben dieser Vertragsart aber keine Pflichtversicherung darstellt.

Aufgabe der Teilkaskoversicherung ist es, den Versicherungsnehmer gegen Schäden an seinem Fahrzeug zu versichern, wobei allerdings nicht alle Schäden abgesichert sind (Unterschied zu Vollkasko).


Die Teilkaskoversicherung verfügt grundsätzlich über folgende Absicherungskomponenten:

  • Schäden, die durch Brand oder Explosion, sowie Verpuffung und Implosion entstehen
  • Diebstahl des gesamten KFZ und von Dingen aus dem KFZ (nach Einbruch)
  • Raub des KFZ
  • Der Zusammenstoß mit Haarwild, wobei sich die Definition von Haarwild nach dem BJagdG richtet
  • Sämtliche Schäden des Glasbruchs
  • Schäden, die am Fahrzeug durch einen Kabelbrand entstehen können (auch Folgeschäden, wie zum Beispiel der Brand des gesamten Fahrzeugs)
  • Marderbisse und Folgeschäden hiervon
  • Die unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung

Gerade bei dem letztgenannten Punkt, müssen allerdings einige Feinheiten beachtet werden. Während zum Beispiel ein Schaden, der durch einen auf das Auto geworfenen Baum verursacht wird, durchaus versichert ist, ist es nicht versichert, wenn der Fahrer sich z.B. durch einen Blitzschlag, in unmittelbarer Umgebung des Autos, derart erschrickt, dass er sein Auto gegen einen Baum oder schlicht in die Leitplanke lenkt. Der Grund für diese Unterscheidung ist der, dass Schäden, die durch ein geändertes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind, nicht als solche nachgewiesen werden können (den Blitzeinschlag wird man in vielen Fällen kaum nachweisen können).

Schäden, die durch einen Unfall oder durch Vandalismus verursacht werden, sind bei der Teilkaskoversicherung grundsätzlich nicht versichert. Möchte man sein Fahrzeug auch gegen diese Gefahren absichern, hilft einem die Teilkaskoversicherung also nicht weiter – hier muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung wird bei der Teilkaskoversicherung keine Anrechnung des Schadenfreiheitsrabattes vorgenommen, was zu dem Effekt führen kann, dass eine Vollkaskoversicherung nur unwesentlich teurer ist als eine Teilkaskoversicherung.


Wenn Dir der Artikel gefallen hat, bitte teile ihn mit anderen:

  



Beitrag als Bookmark speichern

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Facebook
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Google Bookmarks
  • Linkarena
  • Oneview
  • TwitThis
  • Wikio DE

Tags: , , ,

Weitere Artikel zu ähnlichen Themen: