Neuer einheitlicher Krankenkassenbeitrag
Mittwoch, 8. Oktober 2008 | Autor: Dirk Löbe
Nun steht der neue einheitliche Krankenkassenbeitrag fest: Mit dem Start des Gesundheitsfonds von Beginn des kommenden Jahres an wird ein einheitlicher Krankenkassenbeitrag eingeführt, dessen Höhe die Regierung in ihrer jüngsten Koalitionsrunde festgelegt hat: 15,5% des Bruttolohnes wird die Gesundheitsversorgung künftig kosten, 0,9% trägt der Versicherte selbst, der restliche Beitrag in Höhe von 14,6% wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen.
Das bedeutet für mehr als 90 Prozent der gesetzlich versicherten Bürger eine Erhöhung, die, je nach bisherigem Tarif, mit mehreren hundert Euro jährlich zu Buche schlagen kann. Nach dem Wegfall der Pendlerpauschale und der drastischen Erhöhung der Lebensmittelpreise im vergangenen sowie der Explosion der Spritpreise in diesem Jahr folgt damit der nächste Griff ins Portemonnaie der Bürger. Und mit der Erhöhung ist das Ende der Preisspirale bei den Krankenkassen noch längst nicht in Sicht: Jede Kasse bekommt nur eine Pauschale pro Versichertem, welche mit seinem ersten Arztbesuch im Quartal ausgelöst und bezahlt wird.
Handelt es sich um eine Krankheit mit schwerem oder chronischem Verlauf, welche viele ärztliche Behandlungen, eine Operation mit Krankenhausaufenthalt oder teure Medikamente benötigt, muss die Kasse dies aus dem Fonds bezahlen, ohne ihre Leistungen einzeln abrechnen zu können. Bei Kassen, welche viele Familien mit nur einem zahlenden Mitglied oder viele ältere Menschen als Kunden hat, kann es vorkommen, dass das Geld nicht ausreicht. Aus diesem Grund gibt die Regierung den Kassen das Recht, Zusatzbeiträge von ihren Patienten einzufordern, um sich zu finanzieren.
Auf der anderen Seite bekommen die Patienten Geld zurück, wenn ihre Kasse gut wirtschaftet. Aber wer glaubt daran?
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