DtA-Kredite
Mittwoch, 17. Juni 2009 | Autor: Dirk Löbe
Die 1950 als “Bank für Vertriebene und Geschädigte” gegründete Deutsche Ausgleichsbank (kurz DtA) wurde 2003 von der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (kurz KfW) aufgenommen und ist seitdem eine Marke der KfW und gehört seitdem zur KfW Bankengruppe. Während sie sich nach ihrer Gründung hauptsächlich um die Belange der vom Zweiten Weltkrieg Geschädigten und heimatlosen Ausländer kümmerte, liegt der Aufgabenbereich der DtA heute in der Förderung vom wirtschaftlichen Mittelstand, sozialen und Umweltpolitschen Fragen und Existenzgründung und -beratung in Mittel- und Osteuropa.
Ein so genannter DtA-Kredit ist ein Darlehen, das kleine und mittlere Unternehmen fördern soll. Er läuft auf 5 Jahre und wird wegen seiner relativ geringen Kreditsumme von 25.000 Euro auch als Mikro-Darlehen bezeichnet. Innerhalb des ersten halben Jahres werden in der Regel ausschließlich die Zinsen beglichen, während der Kredit ansonsten bis dahin tilgungsfrei bleibt. Die vergleichsweise geringe Summe eignet sich wegen ihrer übersichlichen und günstigen Konditionen für die Gründung eines Ein-Mann-Unternehmens oder einer Firma die es noch nicht länger als drei Jahre gibt und mit weniger als zehn Angestellten.
Also kann auch ein bereits bestehendes Unternehmen von dem Förderprogramm profitieren, er ist also nicht ausschliesslich Existenz-Gründern vorbehalten. Dennoch muss natürlich ein Businessplan erstellt werden und wenn die Geschäftsidee nicht greift oder zu risikobehaftet ist tut sich auch die DtA schwer, eine solche Subvention zu bewilligen, schließlich verlangt sie in der Regel keine Sicherheiten und ein solcher Kredit ist und bleibt Risikokapital. Da sowohl die Deutsche Ausgleichsbank als auch die KfW bundeseigene Institutionen sind erfolgt die gesamte Abwicklung von der Beantragung über die Auszahlung bis hin zur Tilgung des Darlehens über die Geschäftsbank des Antragstellers. Diese reicht den Antrag auf einen solchen Kredits bei der DtA ein und diese bewilligt ihn oder lehnt ihn ab.
Da aber die meisten Existenzgründer keine oder nicht ausreichend Sicherheiten zur Verfügung haben und nur die wenigsten geschäftlichen Banken bereit sind, Risikokapital zur Verfügung zu stellen, haben Antragsteller in der Regel Schwierigkeiten, Startkapital zu erlangen. Deshalb tritt bei einem Mikro-DtA-Kredit die KfW quasi als Sicherheit ein und die auszahlende Bank erhält eine obligatorische Haftungsfreistellung.
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Tags: Auslandsgeschäftskredite, DEG, DtA-Kredite, Existenzgründungs-Kredite, Investitionsberatung, KfW-Bankengruppe, KfW-Mittelstandsbank, Mittelstandskredite
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