Die Bausparförderung
Montag, 15. Juni 2009 | Autor: Dirk Löbe
In den letzten Jahren haben sich Bausparverträge zu einem bekannten und zugleich auch angesehenen Produkt der Finanzunternehmen entwickeln können. Diese Entwicklung kann jedoch nicht ausschließlich der Verzinsung zugesprochen werden, die heute von der Mehrzahl der Unternehmen angeboten wird. Vor allem die Bausparförderung dient als Entscheidungsgrundlage.
Das Ziel der Bausparförderung ist es, Familien auf dem Weg zum qualitätsvollen Eigenheim und Wohnen finanziell zu unterstützen und ihnen eine Form der Absicherung zu gewähren. Diese Fördermöglichkeit beruht auf dem erfolgreich abgeschlossenen Bausparvertrag. Die Bausparförderung wird ausschließlich von dem Bund gewährt und bezieht sich auf Verträge, die in Deutschland abgeschlossen wurden. Sie basiert auf Richtlinien, die sowohl die einzelnen Zulagenvolumina als auch die genaue Handhabung der Förderung regeln.
Die Bausparförderung kann von allen Familien in Anspruch genommen werden, die über einen Bausparvertrag verfügen, der der Kapitalbildung zur Finanzierungsdeckung von Eigenheimen dient. Die vereinbarte und festgelegte Bausparsumme wirkt sich in keinster Form auf die Zulagen des Staates aus, sodass die Bausparförderung von diesen als unabhängig angesehen werden kann. Bei der Bausparförderung handelt es sich um eine Fördermöglichkeit, die ausschließlich in Form von Zuschüssen gezahlt wird. Somit müssen die Fördernehmer die finanziellen Mittel, die sie vom Bund durch den eigenen Bausparvertrag erhalten, nicht zurückzahlen.
Die Zulagen der Bausparförderung sind von der Größe der Familie abhängig. Demnach werden in der Bundesrepublik Deutschland Familien mit Kindern wesentlich intensiver gefördert als kinderlose Erwachsene. Die Zuschüsse können bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden und werden entweder als Verrechnungsbetrag für Steuerzahlungen oder auch als Rückerstattung angesehen. Bei diesen handelt es sich um Pauschalbeträge. Die Bausparförderung kann prinzipiell nur von Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Sie dient nicht der Unterstützung von Unternehmen.
Durch ihre Konzeption wird sie als Bestandteil der Grundförderung oder auch Wohnungsbauförderung angesehen. Sie unterliegt jedoch vollkommen eigenständigen Richtlinien. Eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen, die sich auf das Wohneigentum beziehen, ist somit problemlos möglich. Der Anspruch auf die Bausparförderung besteht nach dem deutschen Gesetz, wenn ein Bausparvertrag erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Nutzung der finanziellen Mittel, die durch den Bausparvertrag gebildet werden, muss bei Inanspruchnahme der Bausparförderung nachgewiesen werden. Nach den letzten Gesetzesänderungen dürfen die finanziellen Mittel ausschließlich für Tätigkeiten oder auch Anschaffungen verwendet werden, die in Verbindung mit dem Eigenheim stehen.
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Tags: Bausparförderung, Bausparprämie, Bausparvertrag, Vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbau-Prämiengesetz
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