ERP-Kredit
Sonntag, 14. Juni 2009 | Autor: Dirk Löbe
ERP steht für “European Recovery Program” (Europäisches Wiederaufbauprogramm) und wurde 1948 im Rahmen des Marshall-Plans in Gesetzform gefasst. Die USA lieferten nach dem Zweiten Weltkrieg Waren im Wert von etwa 13 Milliarden US-Dollar nach Europa, von denen Westdeutschland ungefähr 1,6 Milliarden Dollar (entspricht einem damaligen Wert von ca. drei Milliarden Euro) erhielt.
Dieses “ERP Sondervermögen” wird von der Kreditgesellschaft für Wiederaufbau (KfW) und der Deutschen Ausgleichsbank verwaltet und ist bis Ende 2005 auf etwa zwölf Milliarden Euro angewachsen.
Der so genannte ERP-Kredit wird von der KfW-Bankengruppe an Unternehmen, die im Umwelt- und Energiesparsektor tätig sind vergeben. Sowohl die Höhe dieser staatlichen Kredite als auch die Auswahl der zu fördernden Unternehmen wird von der Europäischen Kommission geregelt. Als ein staatliches Darlehen ist der ERP-Kredit eine langfristige finanzielle Unterstützung zu besonders günstigen Konditionen.
Entscheidend für die Subventionierung ist weder der Jahresumsatz des Unternehmens noch das Alter. Auch die Branche ist in dem Fall nicht von Bedeutung, solange der Geförderte zum Umweltschutz beiträgt, denn immerhin ist der ERP-Kredit ein Energiespar- und Umweltprogramm. Es können sowohl Handwerker, Dienstleister oder Händler, als auch freiberufliche Architekten oder Ingenieure von einem ERP-Kredit profitieren. Beteiligen sich die Antragsteller an der Reinhaltung der Luft, Reduzierung von Erschütterungen und Wasserverschmutzungen steigen ihre Chancen auf staatliche Beihilfen.
Weniger Aussichten auf Erfolg bei der Antragstellung auf eine Unterstützung haben Unternehmen, die sich in einer finanziellen Krise befinden, denn das Risiko, dass der Konzern trotz der Subvention Konkurs anmelden muss, ist zu hoch. Die Größe des Unternehmens spielt keine Rolle bei der Entscheidung, ob jemand unterstützt wird oder nicht. Dennoch richtet sich die Höhe der Gelder, die durch einen ERP-Kredit bereitgestellt werden sehr wohl nach der Unternehmensgröße und dessen Jahresumsatz.
Grundsätzlich wird zwischen drei Kategorien unterschieden. Die höchste Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen. Per Definition haben diese Firmen einen Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro und weniger als 250 Mitarbeiter. Sollte ein Unternehmen diese Anforderungen nicht erfüllen greift die so genannte “De-minimis-Verordnung” und wird nach der zweiten Kategorie unterstützt. Die Beihilfen sind innerhalb von drei Jahren auf 200.000 Euro begrenzt. Die Kriterien der dritten Kategorie werden am Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen gemessen.
Auch in diesem Fall richtet sich die Höhe nach Standort und Größe des Unternehmens. Der Standort spielt insofern eine Rolle, als dass Firmen, die ihren Sitz beispielsweise in den neuen Bundesländern haben einen höheren Kredit erhalten, als andere.
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Tags: ERP-Innovationsprogramm, ERP-Kredite, ERP-Regionalförderungsprogramm, ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm, KfW-Bankengruppe, KfW-Mittelstandsbank
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