Die KfW-Kredite
Samstag, 13. Juni 2009 | Autor: Dirk Löbe
Aus öffentlicher Hand werden bereits seit einigen Jahren zahlreiche Darlehen vergeben, die verschiedenen Fördersegmenten zugeteilt werden müssen. Überwiegend handelt es sich hierbei um Darlehen, die durch die KfW-Bank vergeben werden. Die KfW-Kredite sind an die Fördermaßnahmen von Bund und Ländern gebunden und unterliegen somit verschiedenen Richtlinien.
Die Bezeichnung KfW-Kredite bezieht sich mittlerweile auf alle Darlehen, die durch die KfW-Bank in Kooperation mit anderen Finanzunternehmen vergeben werden. Sie können sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen verschiedenster Branchen in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der KfW-Kredite werden Gelder aus Fördermaßnahmen vergeben, die zum Beispiel der Wirtschaftsförderung oder auch Wohnungsbauförderung zugesprochen werden müssen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich bei der kontoführenden Bank. Eine direkte Antragstellung über die KfW-Bank ist nicht möglich. Je nach Ländern kann es bei diesen Darlehen zu Unterschieden kommen. So werden einzelne KfW-Kredite ausschließlich für strukturschwache Regionen angeboten, um in diesen die wirtschaftliche Lage zu stärken und zu festigen. KfW-Kredite, die an Privatpersonen gerichtet sind, beziehen sich überwiegend auf die Elemente der Wohnungsbauförderung oder auch der Grundförderung.
Das Ziel der KfW-Kredite ist es Anschaffungen, Unternehmensgründungen und unternehmerische Weiterentwicklungen zu fördern und den Betroffenen eine finanzielle Entlastung zu ermöglichen. Aus diesem Grund handelt es sich bei diesen Finanzierungen um Darlehen, die mit günstigen Konditionen versehen sind. Diese beziehen sich sowohl auf die Zinsen als auch auf die Eigenschaften der Tilgungen. Angeboten werden KfW-Kredite mit verschiedenen finanziellen Volumina. Einzelne Darlehensangebote sind jedoch hinsichtlich ihres Umfangs begrenzt. Als klassisches Beispiel können hierbei verschiedene Mikrokredite angesehen werden. Zahlreiche KfW-Kredite sind mit Tilgungsaussetzungen verbunden. Diese können sich je nach Darlehenssumme auf wenige Monate, aber auch auf mehrere Jahre beziehen. Um diese Darlehen in Anspruch nehmen zu können, müssen einzelne Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem handelt es sich hierbei um den zeitlichen Rahmen, sowie um den prozentualen Anteil des Eigenkapitals.
Einzelne KfW-Kredite werden von Experten als sehr kostenintensiv eingestuft. Hierbei handelt es sich meist um Darlehen mit geringen Finanzierungssummen. Die Absicherung der Darlehenssumme erfolgt durch die Kooperation mit den kontoführenden Finanzunternehmen. Bei umfangreichen Darlehen wird von den Hausbanken somit ein Teil der Darlehenssumme übernommen. Die KfW-Kredite basieren zudem auf einer Bürgschaft, die zwischen den beteiligten Banken abgeschlossen wird.
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Tags: Förderkredite, Gründerkapital, Gründerkredite, KfW, KfW-Sonderprogramme, Kredite, Maßnahmenpakets II der Bundesregierung, Unternehmenskredite
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