Die Grundförderung
Freitag, 12. Juni 2009 | Autor: Dirk Löbe
Der Grundbesitz gilt als eine der wichtigsten Eigentumsformen. Hierbei kann es sowohl um den Grundbesitz in Verbindung mit einem Wohneigentum als auch um andere Liegenschaften handeln. Gefördert wird der Grundbesitz bereits seit einigen Jahren durch Mittel der Bundesrepublik Deutschland. In den meisten Fällen ist die Grundförderung eng mit der Wohnungsbauförderung verbunden.
Abhängig von der Art des Grundbesitzes kann bei der Grundförderung zwischen verschiedenen Möglichkeiten unterschieden werden. In den letzten Jahren kam es in diesem Segment zu einzelnen Einschränkungen, die eine Konkretisierung der Fördermöglichkeiten unterstützten. Somit wird in Deutschland nicht mehr jede Form des Grundbesitzes auch als förderfähig angesehen. Eine Unterscheidung der einzelnen Förderangebote ist anhand deren Konzeption möglich. So wird die Grundförderung grundsätzlich nur in Abhängigkeit von den Richtlinien gewährt, die im Rahmen des Förderprogrammes konkretisiert wurden.
Demnach stehen für die verschiedenen Arten des Grundbesitzes auch unterschiedliche Förderlösungen zur Verfügung. Der Grundbesitz, der dem individuellen Wohneigentum dient, wird wesentlich effektiver und auch intensiver gefördert, als der, der sich ausschließlich aus Waldgrundstücken oder Liegenschaften dieser Art zusammensetzt.
Überwiegend wird die Grundförderung durch den Bund und die Länder gewährt. In Kombination mit der Wohnungsbauförderung bieten mittlerweile jedoch auch einzelne Kommunen in Deutschland finanzielle Mittel an, die sich auf den Grundbesitz beziehen. Hierbei handelt es sich um Kommunen, die mit einer starken Abwanderung oder auch schlechten wirtschaftlichen Strukturen zu kämpfen haben. Durch die Grundförderung soll in diesen Regionen die Einwohnerdichte geschützt und unterstützt werden.
Handelte es sich bei der Grundförderung in den vergangenen Jahren überwiegend um Zuschüsse oder auch Zulagen, die nicht an den Fördergeber zurückgezahlt werden mussten, hat sich dieses Bild mittlerweile deutlich geändert. Überwiegend werden im Rahmen dieses Segmentes Darlehen gewährt, die den Erwerb des eigenen Grundbesitzes und dessen Erschließung finanziell absichern sollen. Die Darlehen der Grundförderung sind in der Regel günstiger als die Finanzierungsangebote der klassischen Finanzunternehmen.
Jedoch sind diese an strenge Auflagen hinsichtlich der Rückzahlung und auch Verwendung gebunden. Somit dürfen die Gelder ausschließlich in Bezug auf den Grundbesitz verwendet werden. Die Verwendung der Mittel der Grundförderung muss bei einzelnen Angeboten nachgewiesen werden. Dieser Nachweis kann unter anderem durch Quittungen und Genehmigungen, sowie durch die verschiedensten Baubelege erfolgen. Darlehen der Grundförderung verfügen häufig über eine Tilgungsaussetzung.
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Tags: Darlehn, Eigenheimzulage, Einkommenssteuergesetz, Grundförderung, Wohn-Riester, Wohneigentumskredite
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