Abgeltungsteuer
Mittwoch, 3. Dezember 2008 | Autor: Dirk Löbe
Die Große Koalition hat sich auf die Einführung der Abgeltungssteuer geeinigt. Ab dem 1.1.2009 tritt diese ganz neue Form der Steuer mit 25 % in Kraft. Sie gilt im Großen und Ganzen für die Bereiche Dividenden, Zinserträge, Veräußerungsgewinne und auch für Investmentfondserträge. Die Ausnahme hierbei bilden Immobilien. Ein Ansteigen der Steuerlast kann bis auf 28 % möglich werden, wenn Kirchensteuer und Solizuschlag hinzugezogen werden. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wird mit dem bestehenden Steuersystem rigoros gebrochen. Es treten hierbei ausschlaggebende Merkmale der Abgeltungssteuer in Kraft. Es handelt sich im Allgemeinen darum, dass die Abgeltungssteuer immer an der Quelle der zu versteuernden Beträge fällig werden wird.
Das Finanzamt wird ab sofort von der Bank bedient, und das noch, bevor der Steuerzahler an sein Geld herangekommen ist. Man kann dieses Prinzip mit dem Prinzip der Lohnsteuer vergleichen, hierbei führt der Arbeitgeber die Steuer gleich an den Staat ab. Wenn die Steuer entrichtet ist, ist auch der gesamte Vorgang als beendet zu betrachten. Es ist also keine Steuererklärung mehr notwendig. Man weiß als Steuerzahler also eigentlich immer schon im Voraus, was zu entrichten sein wird. Sicherlich macht das die Steuer dann auch einfacher, vor allem aber ganz sicher unbürokratischer. Aber es gibt auch gewisse Kritiker, denn die behaupten, dass beispielsweise ein Millionär dann die gleichen Steuern zahlen müsste, wie ein normal verdienender Bürger, der sich ein Sparbuch einrichten will. Bislang galt ja in diesem Fall immer noch der persönliche Steuersatz. Je nach Einkommen kann dieser auch ansteigen, was bis dato ja auch korrekt war.
Aber wie ist das nun bei der neuen Abgeltungssteuer mit dem persönlichen Steuersatz überhaupt zu beurteilen. Man will, um eventuelle Benachteiligungen gar nicht erst aufkommen lassen, wie oben erwähnt, hier gewisse Sperren einbauen. Der Sparerfreibetrag wurde ja halbiert und soll nun beibehalten werden. Die Zinserträge bis zu einem Betrag von 750 Euro bleiben somit ab dem 1.1.2009 auch steuerfrei. Diese Regelung trifft auch für verheiratete Paare zu, hier geht es dann um den Betrag bis zu 1500 Euro, der steuerfrei gehalten wird. Für Sparer gilt, die einen sehr niedrigen Satz, also geringer als die angegebenen 25 % zahlen, sie lassen sich nach dem alten System weiter besteuern.
Risiken sehen Experten in der sogenannten Quellensteuer. Sie behaupten, dass durch den Wegfall der Haltefristen, die Attraktivität der Aktien und Fonds sinken wird. Weiterhin wird auch behauptet, dass nach Eintreten der Abgeltungssteuer die ungeförderte Altersvorsorge sich nicht mehr lohnen würde. Als einen sehr positiven Aspekt, im Bezug auf die Abgeltungssteuer, wird aber die geförderte Altersvorsorge bezeichnet. Als Hauptproblem wird die Quellesteuer bezeichnet, weil sie als Direktabgabe durch die Bank an den Fiskus geleistet werden muss. Der Staat macht also die Banken zu Erfüllungsgehilfen. Man greift eigentlich indirekt in die Taschen der Bürger. Wenn sich dieser Punkt erst einmal durchgesetzt hat, kann der Staat je nach Belieben, immer weiter an der Steuerschraube auf Kosten der Bürger drehen.
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Tags: aktien, Altersvorsorge, Bank, Euro, Fonds, geld, Gewinn, Investmentfonds, Vergleich, Zins
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